Schutzkonzept - "Augen auf! Hinsehen und schützen!"
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen und anderen Schutzbefohlenen im kirchlichen Bereich wird seit Jahren öffentlich thematisiert. Einerseits geht es um das Handeln bei der Aufarbeitung des Missbrauchs und den Umgang mit den Opfern, andererseits um die Verhütung weiteren Missbrauchs und umfassende Präventionsmaßnahmen.
Infolge vieler Beratungen sind unterschiedliche Entscheidungen getroffen und Regelungen verfasst worden. Wesentliche Unterlagen können Sie über die Interseiten der >Deutschen Bischofskonferenz abrufen.
Die Präventionsordnung für den Offizialatsbezirk Oldenburg verpflichtet alle Rechtsträger und daher auch die vielen Kirchengemeinden, ein institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen.
Die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes ist ein aktiver Beitrag gegen grenzverletzendes Verhalten und sexualisierte Gewalt. Mit dem bistumsweiten Motto „Augen auf! Hinsehen und schützen!“ werden vornehmlich die Haupt- und Ehrenamtlichen in der Pfarrei angesprochen, insbesondere den Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisierte Gewalt aktiv zu unterstützen.
Das Schutzkonzept kann aber auch bei allen Gemeindemitgliedern zu einer Sensibilisierung beitragen, die Übergriffe und Missbrauch verhindert und so einen Beitrag zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in der Pfarrei leistet.
>Das Schutzkonzeptes der Pfarrei St. Gertrud
Ansprechpersonen innerhalb der Gemeinde sind
>Pastoralreferentin Frauke Kühling
>Diakon Franz-Josef Kröger
und als Präventionsfachkraft
Frau Eva Hoping (Tel: 04442 6820).
Weitere Kontaktdaten finden Sie in der Broschüre unter der Ziffer 4.